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DIN 18008 Teile 1 und 2 vom Normenausschuss beschlossen

Am 30.07. und 31.07.2019 fand die Anhörung zum Entwurf der E DIN 18008-1:2019-06 und E DIN 18008-2:2019-2 statt. Insbesondere die Regelung zum Sicherheitskonzept in Kapitel 5.1.4 im Teil 1 (Stichwort: Glas im Brüstungsbereich) war am stärksten umstritten.

Bereits die Musterbauordnung (MBO)…
in § 37 (2) bzw. die relevanten Landesbauordnungen beinhalten eine Regelung, die Planer und Bauherren auferlegt, sich mit den Gefahren zu beschäftigen, die von Glasflächen, die bis zum Fußboden hinabreichen. § 37 MBO: „(2) Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können. Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“

Der Normenausschuss erkannte die Notwendigkeit…
die allgemein gehaltene Formulierung der MBO zu konkretisieren, was in interessierten Kreisen für reichlich Gesprächsstoff gesorgt hat. Ergebnis der Anhörung wird nun folgende Formulierung unter 5.1.4 der novellierten DIN 18008-1:20xx sein:

„Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“

UNSERE EMPFEHLUNG:
Wenn sich nicht durch eine Risikoanalyse zweifelsfrei belegen lässt, dass durch eine frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Verglasung schwerere Verletzungen ausgeschlossen werden können, empfehlen wir die Verwendung von Sicherheitsglas.

Kurz und knapp für Sie zusammengefasst!