Brandschutzglas
Bei Brandschutzverglasungen wird zwischen zwei verschiedenen Glasarten unterschieden:
- G-Verglasungen: Gläser im System (mit Rahmen, Dichtungen und Befestigungsmitteln), die den Flammen- und Brandgasdurchtritt für einen bestimmten Zeitraum verhindern, nicht aber den Durchtritt von Hitzestrahlung und die Gefahr der Selbstentzündung von Gegenständen hinter der Verglasung
- F-Verglasungen: Gläser im System, die für einen bestimmten Zeitraum weder Hitzestrahlung noch Flammen noch Brandgas hindurchlassen und sich auf der dem Feuer abgekehrten Seite im Mittel nicht mehr als 140 K erwärmen (Klassen EI(F) 30 - EI(F) 120 gemäß EN 13501 (DIN 4102))
Brandschutzverglasungen sind Systemlösungen mit entsprechenden Rahmenkonstruktionen, die einer Zulassung bedürfen. Bei geringsten Abweichungen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
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